Viele Haushalte setzen inzwischen auf variable Stromtarife (Time‑of‑Use), bei denen der Preis pro kWh stündlich schwankt . LOCIO ermöglicht eine einfache technische Abrechnung:
🔄 Prozess bei dynamischem Tarif
Tarifauswahl in der App
Der Nutzer (Dienstwagenfahrer) stellt in der LOCIO-App seinen Tariftyp auf „dynamisch“. Damit ist automatisch festgelegt:
Der Tarif gilt immer nur für den aktuellen Kalendermonat.
Nach Monatsende wird ein neuer Tarifnachweis angefordert, da dynamische Anbieter wie z. B. Tibber erst dann die finale Monatsübersicht bereitstellen.
Ladevorgänge im Monat
Der Nutzer lädt wie gewohnt zu Hause. LOCIO misst den exakten Stromverbrauch des Dienstwagens über das intelligente Kabel.
Tarifnachweis bereitstellen
Sobald der Stromanbieter (z. B. Tibber) die monatliche Verbrauchs- und Preisinformation als PDF zur Verfügung stellt (typischerweise zu Beginn des Folgemonats), wird diese:
einfach über die App hochgeladen,
automatisch mit dem gemessenen Verbrauch verknüpft.
Achtung bei Nettoangaben
Tibber und ähnliche Anbieter weisen meist einen Netto-Durchschnittspreis pro kWh aus. Für die Abrechnung ist es notwendig, 19 % Umsatzsteuer aufzuschlagen, um den brutto zu erstattenden Preis zu berechnen.
Erstellung des Erstattungsbelegs
LOCIO erstellt automatisiert einen Beleg für den steuerfreien Auslagenersatz, den der Arbeitgeber prüfen und auszahlen kann.
💶 Steuerliche Betrachtung: Heimstrom-Erstattung nach § 3 Nr. 50 EStG (mehr dazu hier im Artikel des IWW)
Stromkosten, die ein Arbeitnehmer für das Laden eines Dienstwagens zu Hause trägt, gelten als steuerfreier Auslagenersatz, sofern ein Einzelnachweis erfolgt.
Grundlage: § 3 Nr. 50 EStG i. V. m. R 3.50 LStR
→ „Ersatz von Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers entstehen.“
Voraussetzungen:
Es muss eine detaillierte Dokumentation über Verbrauch (kWh) und den jeweiligen Strompreis vorliegen.
Dies ist bei LOCIO durch die Verknüpfung von Verbrauchsdaten und eingereichtem Tarifnachweis (PDF) gegeben.
Die Nutzung eines monatlichen Durchschnittspreises bei dynamischen Tarifen ist technisch umsetzbar, sollte aber im Zweifelsfall ergänzend abgeprüft werden in Form einer Anrufungsauskunft beim Finanzamt nach § 42e EStG.