Bei der Abrechnung berücksichtigen wir ausschließlich den Arbeitspreis je Kilowattstunde. Eine Anrechnung des Grundpreises wäre steuerlich nur anteilig zulässig und erfordert einen aufwendigen Nachweis zur Nutzungsverteilung des Stromanschlusses. Da der Grundpreis unabhängig vom Laden des Dienstwagens ohnehin anfällt, wird dieser in unserer Kalkulation nicht berücksichtigt.
Eine ausführlichere Betrachtung des Sachverhaltes findet sich unter anderem hier.