Nein. Bei dem Beleg handelt es sich um einen Auslagenersatz zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber. Diese Auslagen sind grundsätzlich steuerfrei.
Beinhaltet der Beleg eine ausgewiesene Mehrwertsteuer?
Da es sich um einen Auslagenersatz handelt sind die Erstattungen steuerfrei

Verfasst von Support
Vor über einem Jahr aktualisiert