In der Regel gilt: Erstattungsfähig sind im Rahmen der Hausstromrückerstattung grundsätzlich nur Ladevorgänge, die mit dem Dienstwagen an einem nachgewiesenen Stromanschluss durchgeführt wurden. Für den Stromanschluss muss bei jeder Kosteneinreichung ein aktueller und gültiger Tarif nachgewiesen werden. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Belegübersicht sorgfältig, bevor Sie die Unterlagen einreichen.
Bei Fragen, welche Ladevorgänge von ihrem Unternehmen erstattet werden, empfehlen wir Ihnen sich an Ihr Flottenmanagement zu wenden.
