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Kilowattstundengenaue Abrechnung bei Heimladung von E‑Dienstwagen

Steuerliche Betrachtung zur Erstattung von Kosten, die beim Laden des Dienstwagens über den privaten Stromanschluss anfallen

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Verfasst von Support
Heute aktualisiert

Voraussetzungen für die kilowattstundengenaue Abrechnung:

  1. Exakte Verbrauchsmessung in kWh

    Der Stromverbrauch muss technisch messbar und belegbar sein – etwa durch einen MID-konformen Zähler in der Wallbox oder einem externen Messgerät. Die Messung darf nicht geschätzt werden.

  2. Tarifnachweis erforderlich

    Zusätzlich zum Verbrauch muss der jeweilige Strompreis (brutto) nachgewiesen werden. Dieser kann sich aus Arbeitspreis + anteiligem Grundpreis oder bei dynamischen Tarifen aus einem Monatsdurchschnitt ergeben.

  3. Ausschließliche dienstliche Nutzung

    Es dürfen nur die Kosten für dienstliche Ladevorgänge erstattet werden. Die Dokumentation muss eine klare Trennung von privaten Ladevorgängen ermöglichen.

  4. Belegform und Auszahlungsprozess

    Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die berechneten Stromkosten steuerfrei erstatten, wenn die Belege plausibel, vollständig und nachvollziehbar vorliegen.

Fazit:

Die kilowattstundengenaue Rückerstattung von Stromkosten für E‑Dienstwagen ist steuerfrei möglich – sofern der Verbrauch korrekt gemessen, der Preis belegt und die Nutzung eindeutig dienstlich ist. MID-konforme Messgeräte und vollständige Dokumentation sind hierfür zentrale Voraussetzungen.

Weitere Informationen hierzu finden sich beispielsweise im Fachartikel des IWW.

📌 Wichtiger Hinweis:

Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die endgültige steuerliche Bewertung im Einzelfall sollte stets in Abstimmung mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt erfolgen.

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